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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2023

1 Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für zwischen Philipp Apler und dem Auftraggeber geschlossene Verträge ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Philipp Apler stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2 Urheberrecht, Nutzungsrechte und Eigenwerbung

2.1 Der Philipp Apler erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten von Philipp Apler ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten von Philipp Apler. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.

2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der § 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus § 97 ff. UrhG zu.

2.3 Philipp Apler räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

2.4 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen vom Auftraggeber im Original und bei der Reproduktion verändert und angepasst werden. Eine Weitergabe der Entwürfe, Reinzeichungen oder von Nachahmungen an Dritte ist ohne ausdrückliche Einwilligung von Philipp Apler nicht erlaubt. Ein Verstoß gegen Ziffer 2.4 Satz 2 berechtigt Philipp Apler, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.

2.5 Philipp Apler muss auf Vervielfältigungsstücken nicht als Urheber genannt werden.

2.6 Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen, sofern nicht anders vereinbart, kein Miturheberrecht.

2.7 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist Philipp Apler berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

2.8 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist Philipp Apler berechtigt, auf für den Auftraggeber erstellten Webseiten einen Hinweis wie "Webseite von Studio Apler" oder ähnlicher Form inkl. eines Links auf die Webseite https://studioapler.de/ im Footer sowie im Impressum der Seite zum Zweck der Eigenwerbung zu platzieren.

3 Vergütung, Abnahme, Verzug

3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.

3.2 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Philipp Apler für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.3 Die Zahlungskonditionen sind im Vertrag von Philipp Apler detailliert aufgeführt. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, sind 50 Prozent des Honorars im Vorraus und 50 Prozent bei Abnahme zu zahlen.

3.4 Die Vergütung ist sofort ohne Abzug zahlbar. Erfordert der Auftrag von Philipp Apler finanzielle Vor- oder Zusatzleistungen, sind diese vom Auftraggeber zu erstatten. Philipp Apler verpflichtet sich, den Auftraggeber über jegliche Zusatzleistungen im Vorfeld aufzuklären und diese freigeben zu lassen.

3.5 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

3.6 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Philipp Apler eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

3.7 Bei Zahlungsverzug kann Philipp Apler Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

4 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, zwei Korrektur-/Änderungsschleifen. Jede weitere wird nach Aufwand berechnet. Der Auftraggeber hat sein Feedback zu aktuellen Entwürfen in einem angemessenen zeitlichen Rahmen mitzuteilen. Sollte sich der Projektablauf durch nicht erbrachtes Feedback vom Auftraggeber maßgeblich verzögern, tritt Punkt 3.6 in Kraft. Sonderleistungen wie die Änderung von Reinzeichnungen oder die Koordniation von Druckaufträgen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2 Philipp Apler ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Philipp Apler entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von Philipp Apler abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, ihn im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

4.4 Nebenkosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Mitwirkung des Auftraggebers, Gestaltungsfreiheit, Vorlagen

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Philipp Apler alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Philipp Apler nicht zu vertreten.

5.2 Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er Philipp Apler zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber Philipp Apler im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

5.3 Für Philipp Apler besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber, sofern sie das vereinbarte Pensum an Korrektur-/Änderungsschleifen überschreiten.

6 Eigentum an Entwürfen und Daten

6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.

6.2 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von Philipp Apler. Er ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

6.3 Hat Philipp Apler dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese auch ohne vorherige Zustimmung von Philipp Apler geändert und angepasst werden.

7 Drucküberwachung, Belegexemplare

7.1 Die Drucküberwachung und -koordination durch Philipp Apler ist, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, nicht Teil der Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Philipp Apler berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

7.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Philipp Apler, sofern dieser es wünscht, unentgeltlich zehn einwandfreie Belegexemplare. Philipp Apler ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.

8 Haftung

8.1 Philipp Apler haftet für entstandene Schäden, z. B. an ihm überlassenen Vorlagen, Displays, Layouts etc., nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet Philipp Apler auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet er bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

8.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Philipp Apler gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. Philipp Apler tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

8.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.

8.4 Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Philipp Apler.

8.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Philipp Apler geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

8.6 Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt Philipp Apler keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann er im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.

8.7 Bei Fotoshootings geht Philipp Apler davon aus, dass fotografierte Personen deren Rechte am Bild an den Auftraggeber übertragen haben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für evtl. Regressansprüche haftet der Auftraggeber.

9 Vertragsauflösung

9.1 Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält Philipp Apler die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn 10 Prozent der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

10 Schlussbestimmungen

10.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz von Philipp Apler.

10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.